Lichtung / Räumung

Das Ziel der Lichtung und der Räumung ist es, eine neue Baumgeneration möglichst auf natürliche Weise herbeizuführen und gleichzeitig das stehende Holz zu nutzen, bevor es seinen Wert verliert.

Bei der Lichtung werden Bäume gezielt über mehrere Jahre hinweg entnommen, sodass sich im Schutz der verbleibenden Bäume eine neue Baumgeneration auf natürliche Weise entwickeln kann. Sobald ausreichend Jungbäume vorhanden sind, fällt man die restlichen Bäume des Altbestandes auf einmal (Räumung) und gibt ihnen damit viel Licht und Platz.

Hinweis: In der Umgangssprache wird häufig der Begriff "Rodung" verwendet, wenn grosse Bäume auf einer Fläche gefällt werden. Rodung ist ein gesetzlich definierter Begriff und bedingt eine Zweckentfremdung der Fläche (das Aufkommen von neuen Bäumen wird verhindert). Umgangssprachlich wird auch häufig von «Kahlschlag» gesprochen. Der Begriff ist ebenfalls definiert und zwar als das vollständige Entfernen von Waldbäumen, welches freilandähnliche Bedingungen schafft. Die fragliche Fläche bleibt aber jederzeit – selbst ohne Bäume - Wald im Sinne des Waldgesetzes. In der jetzigen Waldgesetzgebung fehlt eine flächenmässige Definition eines Kahlschlages.

Rodungen und Kahlschläge sind in der Schweiz grundsätzlich verboten. Ausnahmebewilligungen können vom Kanton nur bewilligt werden, wenn gewichtige Gründe bestehen. (vgl. BAFU Dokument «Begriffsklärung Rodung – Kahlschlag», 2019)

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